Gesetze / Markenverordnung

MarkenV

§ 13 Muster und Modelle

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden.

§ 12a § 14